HÄUFIGE
FRAGEN

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Wie schnell kann ich meinen Führerschein erwerben?

Es ist möglich und selbstverständlich abhängig von der Verfügbarkeit des Schülers/der Schülerin den Führerschein in 12 Tagen zu erwerben (Klassen bF17/B/B197). Die Antragstellung bei der zuständigen Behörde muss in diesem Fall aber zwingen schon im Voraus geschehen. Die Behörde erteilt der Prüfstelle (TÜV) die Erlaubnis zu prüfen, erst dann kann mit der praktischen Ausbildung begonnen werden.

Ab wann kann ich mit der Ausbildung zum Führerschein beginnen?

Die Antragstellung für den Führerschein ist immer erst ein halbes Jahr vor dem entsprechenden Alter möglich. Es bietet sich an, auch erst dann mit der Ausbildung zu beginnen. Es spricht aber nichts dagegen auch schon früher den Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule zu machen und den theoretischen Teil anzufangen.

Wie teuer wird mein Führerschein?

Das ist eine ganz schwierige Frage…

Die Fahrschule ist ein Dienstleistungsunternehmen , es wird Dienstleistung am Menschen erbracht und alle Menschen sind unterschiedlich in ihrer Begabung oder haben unterschiedliche Talente.

Wieviel Fahrstunden absolviert werden müssen, sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich um die besonderen Ausbildungsfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten).

Dieser Part wird im Mittelfeld der Ausbildung gefahren, zuerst muss sich ein/e Schüler/In mit dem Fahrzeug vertraut machen und die Basics erlernen, erst dann können die vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten stattfinden. Zuletzt in der Prüfungsvorbereitungsphase sind auch nochmal Übungsstunden zu absolvieren, damit die Grundfahraufgaben, wie zB Einparken gefestigt werden und der/die Schüler/In sicher und gewandt eine Prüfungsfahrt durchführen kann.

Also können wir allenfalls eine ungefähre Anzahl an Fahrstunden prognostizieren, aber nicht genau sagen, wie teuer der Führerschein wird.

Wer erledigt die bürokratischen Angelegenheiten?

Zum Erwerb des Führerscheins ist bei der zuständigen Behörde der Führschein zu beantragen. Dazu benötigt es folgender Dokumente: ein biometrisches Passfoto, ein Sehtest (n. älter als 2 Jahre) und einen Erst-Hilfe-Kurs. Das muss vom Anwärter selbst erledigt werden, genauso ist beim Einwohnermeldeamt eine Bestätigung des Wohnsitzes erforderlich, was vom Antragsteller selbst gefordert ist. Da unser Datenschutzgesetz sehr streng ist, liegen diese Vorgänge beim Antragsteller. Den vollständigen Antrag kann die Fahrschule nun bei der Behörde abgeben.

Muss ich die Kleidung für die Motorradausbildung selbst mitbringen oder wird die Kleidung gestellt?

Am besten passt die Motorradkleidung, wenn man sich diese selbst in der passenden Größe kauft.

Wir haben einige Teile der Motorradkleidung vorrätig und können diese auch verleihen.

Jedoch darf man dann nicht zimperlich sein, da manche Jacken, wenn sie auch von anderen getragen wurden, hygienisch nicht mehr so einwandfrei sind. Schuhe sind noch kritischer, wegen der Hygiene verleihen wir sie nicht.